Ablauf und Kosten

Da ich keinen Kassensitz habe, biete ich keine Therapieplätze für Patienten an, die über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.

Ich biete Termine ausschließlich für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an.

NEU: ab dem 1.7.2024 gibt es eine neue Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Es gelten neue Analogleistungen für psychotherapeutische Sprechstunde, Akut-, Kurzzeit-, und Gruppentherapie, Gespräch mit Bezugspersonen sowie Testdurchführungen.

Vor dem Erstgespräch

Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch oder ich nehme Ihr Kind auf die Warteliste.

Bitte laden Sie vor dem Termin alle notwendigen Formulare herunter und bringen diese unterschrieben zum ersten Termin mit.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie das U-Heft, Zeugnisse und Vorbefunde (z.b.: Arztbriefe, Bericht von Kindergarten oder Ergotherapie) mitbringen.

Eltern von Kindern und Jugendlichen, die privat versichert sind, sollten die Möglichkeit der Kostenübernahme im Vorfeld erfragen.

Sprechstunde

Es können bis zu 10 Psychotherapeutische Sprechstunden (je 25 Minuten) angeboten werden. Diese werden nach der GOP-Analogziffer 812a mit dem 2,3-fachen Satz von 67,03 Euro je vollendete 25 Minuten in Rechnung gestellt werden.

Die Sprechstunden dienen dem Ziel der Abklärung einer behandlungsbedürftigen Diagnose und der Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfs und Empfehlungen für die weitere Behandlung.

Akutbehandlung

Nach den Sprechstunden kann bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen innerhalb von 2 Wochen nach Diagnosestellung ohne Antragsstellung mit einer Akutbehandlung begonnen werden. Diese wird mit der Analogziffer 812a zu je 67,03 je vollendete 25 Minuten abgerechnet und ist bis zu 24 mal pro Jahr berechnungsfähig.

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Sprechstunden oder Akuttherapie können bis zu 7 probatorische Sitzungen stattfinden. Diese werden zum erhöhten 2,8-fachen Satz der Ziffer 870 mit je 122,40 Euro abgerechnet.

Die sogenannten probatorischen Sitzungen, dienen zum vertieften Kennenlernen und zur genauen Erfassung des Anliegens und der Prüfung, ob eine Verhaltenstherapie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und erfolgversprechend erscheint. Bei Kindern müssen sich nicht nur diese, sondern auch deren Bezugspersonen auf eine Zusammenarbeit einlassen können. Nur dann wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Beihilfe oder Krankenkasse gestellt.

Es findet eine Diagnostik und ausführliche Anamnese statt. Je jünger die Kinder, desto wichtiger sind die Informationen der Eltern und Bezugspersonen.

Sofern wir gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung indiziert ist, wird das weitere Vorgehen besprochen.

Zusammen entwickeln wir Ziele und Vorgehensweisen für die Behandlung.

Kurzzeit- und Langzeittherapie

Im Anschluss kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Hierzu sendet Ihnen Ihre Krankenkasse und die Beihilfe Unterlagen zu. Bitte kümmern Sie sich selbst um die Zusendung der Unterlagen. Ich helfe Ihnen dann gerne beim Ausfüllen. Den zugesendeten Konsiliarbericht, füllt der Haus- oder Kinderarzt aus.

Seit dem 1.7.2024 gibt es eine neue Abrechnungsvereinbarung. Durch die neuen erhöht abrechenbarer Sätze ist meine bisher geltende Honorarvereinbarung obsolet.

Die Kosten für 50 Minuten Kurzzeittherapie oder 100 Minuten Gruppentherapie liegen bei 134,06 Euro.

Die Kosten für eine Langzeittherapie abgerechnet nach der Ziffer 870 GOP liegt bei 100,55 Euro. Zusätzlich kann bei jeder Sitzung die Ziffer 801 analog – Erhebung des aktuellen psychischen Befundes in Höhe von 33,52 Euro abgerechnet werden.

Hinzu kommen ggfs. Kosten für das Durchführen und Auswerten von Tests, biografischer Anamnese, die Erstellung eines Arztbriefes oder Beratung.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich.

Gruppentherapie

Häufig ist eine Therapie in einer Gruppe mit Gleichaltrigen sehr hilfreich. Aufgrund meiner Qualifikation zur Gruppentherapeutin können in meiner Praxis Gruppentherapien angeboten werden, sofern sich mindestens 2 Patienten finden, die zueinander passen und ähnliche Therapieziele verfolgen. Es können Gruppen zur Förderung der Sozialen Kompetenz, zur Förderung der Sozial-emotionalen Entwicklung, zur Bewältigung von Ängsten und Zwängen, Konzentrationstraining oder Skillstraining sein.Eine Elterngruppe mit einem Elterntraining ist für den Herbst geplant.Bei Interesse an einer Gruppentherapie, sprechen Sie mich an.

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie unabhängig davon, wie Ihr Kind versichert ist einen Vertrag mit mir abschließen. Der Vorteil ist, dass Sie keine Krankenkasse informieren müssen und somit auch keine Diagnose bekannt gegeben wird. Wir können eine flexible Anzahl an Sitzungen vereinbaren.

Die Kosten pro Therapiesitzung für Selbstzahler betragen, angelehnt an die GOÄ/GOP Abrechnungsempfehlung 67.03 Euro je vollendete 25 Minuten.

gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können, sofern sie schon lange vergeblich nach einem Therapieplatz gesucht haben ggfs. über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Finanzierung der Diagnostik und Therapie beantragen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse und nehmen Sie dann zu mir Kontakt auf. Sie sollten im Vorfeld mindestens eine Psychotherapeutische Sprechstunde über die 116117 gebucht und dort das Formblatt PTV11 erhalten haben.

Das Verfahren der Kostenserstattung ist langwierig und wird häufig abgelehnt.

Testung

Manche Eltern wünschen eine Testung außerhalb des Gesundheitssystems. Gründe könnten der Verdacht auf eine hohe oder niedrige Intelligenz oder Teilleistungsstörung sein.

Für eine Intelligenztestung mit der Kaufman Assessment Battery for children (KABC-II) fallen inklusive 1,5-stündiger Testung; Auswertung und 1 Beratungsgespräch Kosten in Höhe von ca. 450 Euro an.

Jedes weitere Beratungsgespräch wird mit dem o.g. Satz für Selbstzahler berechnet

Für jede weitere Testung (z.B. auf Teilleistungsstörung) berechne ich je nach Aufwand zwischen 75 bis 150 Euro.

Ausfallhonorar

Ein vereinbarter Termin wird für Sie bzw Ihr Kind reserviert und steht somit keinem anderen Patienten zur Verfügung. Wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig d.h. weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt und kann kurzfristig kein anderer Patient den Termin wahrnehmen, wird ein Ausfallhonorar fällig, welches dem Rechnungsempfänger privat in Rechnung gestellt wird. Dies gilt auch, wenn ein Termin z.B. durch Krankheit, verspätete Bahn oder andere nicht verschuldete Gründe versäumt wird, also unabhängig vom Absagegrund. Das Ausfallhonorar beträgt 60 Euro.